Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Januar 2026
Anwendungsbereich und Gültigkeit
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Auftragnehmerin Praevena AG (nachfolgend Praevena genannt) und dem Auftraggeber. Die AGB gelten für alle angebotenen Dienstleistungsbereiche und Produkte von Praevena. Die AGB sind integrierter Bestandteil bei allen Geschäftsbeziehungen und gelten als stillschweigend anerkannt.
Anwendungsbereich und Gültigkeit für Lehrgänge und Kurse
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Lehrgänge und Kurse regeln den Abschluss, die Abwicklung der Anmeldung und die Teilnahme an Lehrgängen, Kursen sowie Tagungen (nachfolgend Veranstaltungen genannt) der Praevena AG (nachfolgend Praevena genannt). Sie regeln nicht das Verhältnis für die Erbringung anderer Dienstleistungen. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmenden die vorliegende AGB.
Anmeldung für Lehrgänge und Kurse
Die Anmeldung für einen Lehrgang oder einen Kurs erfolgt in schriftlicher Form. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Eingang der Anmeldung wird schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung von Praevena wird die Anmeldung für die Teilnehmenden rechtsverbindlich.
Konditionen und Rechnungsstellung
Die Preise sind in den entsprechenden Ausschreibungen und Anmeldeformularen aufgeführt. In der Regel erfolgen nach Anmeldeschluss und sofern genügend Anmeldungen eingegangen sind eine Durchführungsbestätigung und die Rechnungsstellung.
Abmeldungen Lehrgänge und Kurse
Eine Abmeldung für einen Lehrgang oder einen Kurs hat grundsätzlich in schriftlicher Form zu erfolgen. Es gelten folgende Annullierungskosten: ab Anmeldefrist bis 30 Tage vor Beginn 50 Prozent des Rechnungstotals, ab Anmeldefrist bis 15 Tage vor Beginn 80 Prozent des Rechnungstotals, ab 14 Tage vor Beginn 100 Prozent des Rechnungstotals. In folgenden weiteren Situationen erfolgt keine Rückerstattung der Veranstaltungskosten: Nichterscheinen sowie Abbruch durch Teilnehmende.
Versicherung und Haftung für Lehrgänge und Kurse
Für alle von Praevena organisierten Veranstaltungen wie Seminare, Workshops oder Fachausbildungen wird jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Das Benützen der Anlagen und Geräte der Praevena erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmenden sind für einen ausreichenden Versicherungsschutz selber verantwortlich.
Sorgfaltspflicht
Praevena verpflichtet sich, Dienstleistungen mit grösster Sorgfalt und gemäss den allgemein üblichen Qualitätsstandards zu erbringen. Im Weiteren wahrt Praevena die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen und unter Beachtung des allgemein anerkannten Wissenstandes notwendiger Fachgebiete. Praevena kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen geeigneter Dritter bedienen, sofern dies nicht ausdrücklich im Auftrag untersagt wurde. Dies können insbesondere geeignete Mitarbeiter, sachverständige externe Berater, Unternehmen oder Institutionen sein, die im Auftrag und für Rechnung von Praevena tätig sind. Das Recht zur Substitution bleibt vorbehalten.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Praevena behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich. Die von Veranstaltungsteilnehmenden übermittelten Personendaten werden zum Zweck der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet und genutzt. Die Veranstaltungsteilnehmenden können jederzeit über ihre gespeicherten Daten Auskunfts- oder Löschungsbegehren an Praevena einreichen. Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Auftragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Als vertraulich gelten alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Auftragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Auftragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert Praevena nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Auftraggeber unter Wahrung der Verschwiegenheit.
Auftragserteilung
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Terminreservation vorliegt oder wenn eine schriftliche Offerte vorliegt und Praevena im offenkundigen Einverständnis des Kunden mit der Arbeit begonnen hat.
Leistungsverrechnung und Zahlungskonditionen für Dienstleistungen ohne Lehrgänge und Kurse
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Leistungen nach effektiv geleistetem Aufwand verrechnet. Reisespesen, allfällige Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie die Reisezeit werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Es gelten die effektiven Kosten des öffentlichen Verkehrs, Autofahrkosten von 1.50 CHF pro Kilometer sowie Reisezeit als Arbeitszeit. Bei Aufträgen über einen längeren Zeitraum behält sich Praevena vor, bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von 30 Prozent des budgetierten Gesamthonorars in Rechnung zu stellen. Bei Aufträgen, die länger als einen Monat dauern, werden die geleisteten Aufwände einmal pro Monat in Rechnung gestellt. Mit jeder Rechnung erhält der Kunde ein Zeitreporting über die erbrachten Leistungen sowie eine Zusammenstellung der Auslagen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Datum der Rechnung. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr sowie Mahnkosten von 30 CHF pro Mahnung in Rechnung gestellt. Bei allen mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen wird zusätzlich der entsprechende Mehrwertsteuerbetrag verrechnet.
Beanstandungen, Haftung und höhere Gewalt
Beanstandungen aus der Erledigung eines Auftrages sind innert 10 Tagen vorzubringen. Praevena ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Praevena haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber nachzuweisen. Die Befreiung der Haftung gilt ebenfalls für alle Personen, denen Praevena die Besorgung von Geschäften befugtermassen übertragen hat. Im Schadenfall ist die Haftung der Praevena, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die Höhe des Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt. Dies gilt auch im Fall der Substitution. Bei höherer Gewalt ist diejenige Partei, die ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise schadenersatzpflichtig und von ihren Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Für die Nutzung und Umsetzung der Beratungsergebnisse trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Allfällige Schadensersatzansprüche seitens der auftraggebenden Organisation, ihrer Mitglieder oder Dritter werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Der E-Mail-Verkehr von und mit Praevena erfolgt über öffentliche und nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. Praevena lehnt jede Haftung für Schäden ab, die infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen entstehen.
Beendigung des Auftrags
Sowohl der Auftraggeber als auch Praevena können das Auftragsverhältnis jederzeit kündigen. Der Widerruf oder die Kündigung haben schriftlich und mit Begründung zu erfolgen. Tritt der Auftraggeber vorzeitig vom Auftrag zurück, sind die bereits erbrachten Leistungen sowie die Auslagen zu bezahlen.
Schutz- und Nutzungsrecht
Praevena verwendet für die Erfüllung der Geschäftszwecke allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen sowie selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen. Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von Praevena im Rahmen der Abwicklung des Auftragsverhältnisses angefertigten Unterlagen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-how stehen ausschliesslich Praevena zu. Auf alle eigenen Unterlagen beansprucht Praevena das Copyright, unabhängig davon, ob ein entsprechender Vermerk angebracht ist. Die Weitergabe von Unterlagen, Dateien oder sonstigen Arbeitsergebnissen oder Teilen davon an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Praevena zulässig.
Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter.
Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand für entstehende Rechtsstreitigkeiten ist Rheinfelden.
